LSPD Dienstvorschrift


  1. Pflicht zur Vorbildlichkeit
  2. Gemeinschaftlichkeit und Zusammenarbeit
  3. Dienstwaffen und ihre Handhabung
  4. Fahrzeuge und ihre Nutzung
  5. Illegale Aktivitäten
  6. Verhaltensregeln im Dienst
  7. Verhalten im Streifendienst
  8. Waffenschein
  9. Erweiterte Maßnahmen
  10. Einsatzabwicklung
  11. Verhaltensregeln für Rekruten
  12. Leitstellen Blatt
  13. Rechte der Verdächtigen

 

 

Stand 17.01.2026

 

Achten Sie immer auf die Ankündigungen der Leitungsebene im D-Funk, es können durch Dienstanweisungen auch Punkte in der Vorschrift aufgehoben, beziehungsweise geändert werden.

1. Pflicht zur Vorbildlichkeit

  1. Im Rahmen ihrer Tätigkeit repräsentieren die Mitarbeiter des LSPD eine Position der Vorbildlichkeit. Eine stets respektvolle Kommunikation und angemessenes Benehmen sind unerlässlich. Zudem ist es ihre Pflicht, den Mitgliedern von der Führung den gebührenden Respekt zu erweisen.
  2. Sollte ein Off-Duty Polizist in ziviler Kleidung unterwegs sein, ist es seine Verantwortung, sich gerecht und angemessen gegenüber anderen Polizeibeamten zu verhalten. Ein unverhältnismäßig hartes Auftreten gegen die Polizei kann Disziplinarmaßnahmen zur Folge haben, da es die Pflicht zur Kameradschaft verletzt.
  3. Jeder Beamte ist verpflichtet, sich gemäß seiner erlernten Ausbildung zu verhalten. Bei Nichtbeachtung dieser Regel kann die Anerkennung seiner Ausbildung infrage gestellt werden.
  4. Bei allen Konflikten ist stets nach einer gewaltfreien Lösung zu suchen.

2. Gemeinschaftlichkeit und Zusammenarbeit

  1. Innerhalb unseres Teams ist das Pflegen von Kameradschaftlichkeit und Zusammenhalt von zentraler Bedeutung.
  2. Bei etwaigen Konflikten oder Unstimmigkeiten sollte der erste Schritt stets die Suche nach einem persönlichen Dialog sein. Falls dies nicht möglich ist oder keine zufriedenstellende Lösung erzielt, steht es jedem Mitarbeiter frei, eine dritte Partei aus der Führungsebene zur Mediation hinzuzuziehen.
  3. Wiederholte ungerechtfertigte Anschuldigungen und Verhaltensweisen, die dem Geist der Kameradschaft widersprechen, können disziplinarische Maßnahmen zur Folge haben.

3. Dienstwaffen und ihre Handhabung

  1. Jeder im aktiven Dienst befindliche Beamte ist dazu verpflichtet, die für seinen Rang freigegebenen Waffen mitzuführen. 
  2. Bei der Anwendung von Dienstwaffen ist stets das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Der Einsatz von Schusswaffen gegen unbewaffnete Personen oder Täter, die sich ergeben, ist strikt untersagt. Als bevorzugtes Einsatzmittel wird der Taser angesehen.
  3. Das offene Tragen von Langwaffen ist außerhalb aktiver Feuergefechte verboten. Ausnahmen bilden dabei Großeinsätze oder Einsätze, die aus einer Schießerei resultieren. Zur Absicherung während einer Verkehrskontrolle ist das offene Tragen eines Tasers gestattet. Ebenso muss die Langwaffen-Freigabe von der Führung genehmigt werden. 
  4. Wenn ein Beamter in Zivil unterwegs ist, müssen sämtliche PD Ausrüstungsgegenstände im Waffenkoffer des Streifenwagens hinterlegt werden. Zuwiderhandlungen können zu einer Entlassung wegen Korruption führen.

4. Fahrzeuge und ihre Nutzung

  1. Zulässige Modifikationen an Dienstfahrzeugen beinhalten ein vollständiges Leistungstuning sowie eine Scheibentönung von maximal 60%. Alle weiteren Modifikationen sind grundsätzlich untersagt und bedürfen einer speziellen Ausnahmegenehmigung der Führungsebene.
  2. Die Nutzung spezifischer Fahrzeuge ist an bestimmte Ränge gebunden:
  • Die Nutzung von Helikoptern ist gewöhnlicher Beamten erst gestattet, nachdem sie eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.

Die Nutzung von Fahrzeugen ist zudem auf bestimmte Einheiten beschränkt:

  • Die SWAT-Einheit darf sonder Fahrzeuge fahren
  • Alle anderen Einheiten halten sich an den regulären Fuhrpark.

5. Illegale Aktivitäten

  1. Polizeiausrüstung und vertrauliche Informationen dürfen unter keinen Umständen an Zivilisten weitergereicht werden, ausgenommen Bedrohung des eigenen Lebens. Zuwiderhandlung führt zur Entlassung und lebenslanger Haftzeit. 
  1. 6. Funkdisziplin

  1. Im Funksprechverkehr ist stets die in der Ausbildung erlernte Funkdisziplin einzuhalten. Störende Geräusche, ungezwungene Unterhaltungen oder Ähnliches werden nicht toleriert. Verstöße gegen diese Regel können zu Sanktionen führen. Überdies sind die vorgegebenen Funk-Codes zu verwenden.

7. Verhaltensregeln im Dienst

  1. Bei Dienstantritt muss sich jeder Beamte sowohl im Tablet als auch im Funk melden.
  2. Sie sind Polizist, ein Vertreter des Staates - verhalten Sie sich entsprechend professionell und verantwortungsbewusst!
  3. Den Anweisungen von Vorgesetzten und offiziellen Dienstanweisungen ist stets Folge zu leisten.
  4. Polizisten dürfen nur Kleidung, Dienstausweise, Gegenstände, Waffen und Fahrzeuge führen oder tragen, die ihrem Rang entsprechen. Ausnahmen können durch die Führungsebene genehmigt werden. Beachten Sie dabei die aktuelle Kleiderordnung.
  5. Dienstwaffen oder sonstiges polizeiliches Eigentum dürfen nicht im Dienstfahrzeug gelagert werden.
  6. Es ist zwingend erforderlich, alle geltenden Gesetze sowie das Grundgesetz vom Staate einzuhalten!
  7. Jeder Beamte ist für die eigenverantwortliche Informationsbeschaffung zuständig. Informieren Sie sich stets über die aktuellen Gesetze, Dienstanweisungen sowie Ihre Rechte und Pflichten.
  8. Auf Anforderung ist Ihre Dienstnummer jederzeit vorzulegen.
  9. Es werden Kolleginnen und Kollegen im Umgang mit Zivilisten oder anderen Fraktionen mit "Herr/Frau Nachname" oder "Herr Kollege" bzw. "Frau Kollegin" angesprochen.
  10. Während des Polizeidienstes dürfen keine anderen Tätigkeiten ausgeübt werden, die nicht mit dem Polizeidienst in Verbindung stehen.
  11. Jede polizeiliche Maßnahme muss vorab individuell geprüft werden, ob sie für das Ziel geeignet ist und das mildeste Mittel darstellt, das am wenigsten in die Rechte des Betroffenen eingreift und nicht außer Verhältnis zum beabsichtigten Zweck steht. Übermäßige Härte wird nicht toleriert.
  12. Rekruten sind verpflichtet, vor der Führung und den Ausbildern zu satulieren! 
  13. Jeder Officer ist dazu verpflichtet, sich abzumelden, wenn er länger als 7 Tage abwesend sein wird. Dies geschieht im entsprechenden D-Funk Kanal.

8. Verhalten im Streifendienst

  1. Geeignete Mittel zur Durchführung einer Streife sind grundsätzlich die von der Behörde zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeuge. Die Abteilung S.W.A.T. und Patrol darf zusätzlich mit einem Helikopter den Streifendienst aufnehmen.
  2. Eine Streife besteht aus mindestens zwei und maximal drei Beamten. Einer der Officer in der Streife benötigt mindestens den Rang "Officer 1", sowie einen gültigen Zugang in das Tablet.
  3. Es ist generell darauf zu achten, dass eine ausgewogene Rangverteilung zwischen den Streifen gewährleistet ist.
  4. Fahrzeuge und Bürger dürfen nicht ohne Grund kontrolliert werden, dies betrifft eine allgemeine Personenkontrolle auf der Straße sowie eine allgemeine Verkehrskontrolle. Kofferräume und Taschen sowie die Person selbst dürfen nur bei einem konkreten Verdacht durchsucht werden. (Verstoß gegen das Vermummungsverbot, offenes Führen einer Waffe, Strafeinträge in der Akte der Person, welche jünger als drei Tage sind, sowie offene Forderungen, die älter als drei Tage sind)

9. Waffenschein

  1. Waffenscheine dürfen ab dem Rang eines Rekruten in Begleitung eines Officers ausgestellt werden.
  2. Für die Erteilung eines Waffenscheins muss die Tablet-Akte des Antragstellers frei von Einträgen in Bezug auf Waffen, Drogen und Körperverletzung sein.
  3. Für die Ausstellung eines Waffenscheins ist eine Bearbeitungsgebühr von 2.500$ zu erheben.
  4. Der ausgestellte Waffenschein ist in der Tablet-Akte des betreffenden Zivilisten einzutragen (TAG).
  5. Der Waffenschein berechtigt den Zivilisten dazu, die Gegenstände aus dem Waffenladen zu besitzen und in Notwehrsituationen einzusetzen. Ein offenes Tragen der Waffen außerhalb von Notwehrsituationen ist jedoch nicht gestattet.

10. Erweiterte Maßnahmen

  1. Bei einer Verfolgungsjagd, also wenn ein Täter mit einem Fahrzeug vom Tatort flüchtet und sich so der polizeilichen Kontrolle entzieht, dürfen erst nach mehrmaliger Aufforderung erweiterte Maßnahmen ergriffen werden.

Eine Ausnahme besteht, wenn eine massive Gefährdung anderer vorliegt. Zu den erweiterten Maßnahmen gehören:

  • Reifenbeschuss: Der Beschuss auf die Reifen muss vorab angekündigt werden. Dabei sollte stets das Wohl Unbeteiligter berücksichtigt und das Feuer nur im äußersten Notfall eröffnet werden.
  • Auf die Reifen darf erst nach dem 2-Umstieg geschossen werden.

11. Einsatzabwicklung

  1. Bei einem Einsatz infolge eines Laden- oder Bankraubs ist stets eine koordinierte Bestimmung der Einsatzleitung und Verhandlungsführung erforderlich. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Einsatzleitung und Verhandlungsführung vorzugsweise von den dienstältesten bzw. ranghöchsten Personen am Einsatzort übernommen werden sollten.
  2. Trifft nach Beginn der Verhandlungen durch die erste am Ort eintreffende Streife ein Polizeibeamter mit einem höheren Rang ein, so ist die Einsatzleitung und Verhandlungsführung ordnungsgemäß an diesen abzutreten (sofern dies angeordnet wird).
  3. Eine ordnungsgemäße Abtretung der Einsatzleitung beinhaltet die vollständige Übermittlung aller bisher getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung und Sicherung des Einsatzortes an den neuen Einsatzleiter. Dazu gehört die Offenlegung der Positionierung von Polizisten (z.B. auf Dächern) und durchgeführte Absperr Befehle.
  4. Zu einer protokollierten Übergabe der Einsatzleitung gehört dem neuen Einsatzleiter bisher, alle getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung und Sicherung des Einsatzortes mitzuteilen. Konkret heißt das: Offenlegung der Positionierung von Polizisten (z.B. auf Dächern), Absperr Befehle
  5. Eine ordnungsgemäße Abtretung der Verhandlungsführung erfordert, dass der neue Verhandlungsführer alle bisher verfügbaren Informationen erhält. Dazu gehören die Anzahl der Geiseln, deren gesundheitlicher Zustand, die Forderungen der Geiselnehmer, die Anzahl der Geiselnehmer und alle anderen wichtigen Details, die die Verhandlungen beeinflussen könnten.
  6. Das Hauptziel einer Razzia ist die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und die Durchsetzung der geltenden Gesetze, um die Sicherheit der Bewohner von Los Santos zu gewährleisten.
  7. Die Durchführung einer Razzia an einem bestimmten Anwesen erfordert zwingend eine Genehmigung des Justizministeriums (Department of Justice/Gericht).
  8. Zur Durchführung einer Razzia ist es erforderlich, dass sich die Beamten angemessen ausrüsten. Hierzu können Langwaffen ausgegeben werden. Zum Schutz der Beamten sollte ein gepanzerter Fahrzeug verwendet werden. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung und Ausrüstung der Razzia obliegt dem Einsatzleiter der Razzia.
  9. Grundsätzlich wird eine Razzia von der Abteilung S.W.A.T. durchgeführt.

13. Verhaltensregeln für Rekruten

  1. Rekruten dürfen nicht ohne eine ranghöhere Person zusammen auf Streife gehen. Dies bedeutet, dass zwei Rekruten nicht alleine auf Streife fahren dürfen.
  2. Rekruten dürfen nur mit den ihnen zugewiesenen Kurz- oder Langwaffen ausgerüstet sein. Werden Rekruten mit Waffen angetroffen, die nicht zu ihrer Standardausrüstung gehören, kann dies zu einer sofortigen Entlassung führen. Wenn ein ranghöherer Beamter einen Rekruten mit nicht standardmäßigen Waffen ausgestattet hat, ist es die Pflicht des Rekruten, die Dienstnummer dieses Beamten zu notieren und bei Bedarf vorzulegen.
  3. Sollte der Verdacht bestehen, dass ein Rekrut unerlaubt Gegenstände aus dem Lager des Polizeireviers entwendet, kann dies als Korruption gewertet werden und zur permanenten Ausweisung aus dem Staat führen.

14. Leitstellen Blatt

  1. Beim Dienstantritt ist dies in der Leitstelle zu vermerken (10-08).
  2. Bei Dienstende ist dies in der Leitstelle zu vermerken (10-07).
  3. Frei (Sondereinheit) darf nur von den Kings und ab dem Rang Lieutenant I gesetzt werden. 
  4. Wenn eine Bodycam aktiv ist, so muss das in der Leitstelle vermerkt werden (Rechts).
  5. Bei größeren Aktionen ist in der Leitstelle zu vermerken, welcher Officer welchen Posten übernimmt (Einsatzleitung, Verwaltungsleitung,...)
  6. Jeder Officer ist dazu verpflichtet, seine Position aktuell zu halten.
  7. Jeder Officer ist dazu verpflichtet, seine Fahrzeuge und seine Serien-Nummern der Waffen in die Tabelle einzutragen.  

 Die Gefahrenstufe darf nur vom Dienstgrad höchstens erhöht werden. 

15. Rechte der Verdächtigen

  1. Die Bearbeitungszeit für die Verdächtige Person beträgt 45 Minuten. Diese gilt ab dem Zeitpunkt, in dem diese ihre Zelle im PD betritt. Sollten 45 Minuten abgelaufen sein, so wird für jede weitere Minute ein Monat der Haftzeit abgezogen. (Der Transport zählt nicht zu den 45 Minuten)
  2. Das LSPD hat das Recht, Personen, die eine Gefahr darstellen könnten, vorläufig festzunehmen (detain).

Die Rechte lauten wie folgt:

"Sie haben das Recht, zu schweigen." Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt! Sollten sie sich keinen Anwalt leisten können, oder sich keiner im Staate Befinden, so müssen sie sich selbst verteidigen. Sollten sie sich entscheiden, ohne einen Anwalt die Befragung zu beginnen, so haben sie das Recht jederzeit die Befragung einzustellen und einen Anwalt zu konsultieren! Haben Sie Ihre Rechte verstanden?

(Maximal 3x Vorlesen)

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Vorhandensein von 2 oder mehr Tatverdächtigen, vor dem Vorlesen der Rechte, die Waffen der Tatverdächtigen abgenommen werden müssen.

Bitte bestätigen Sie das Durchlesen der Dienstvorschrift mittels einer Reaktion im D-Funk!